Kontakt & Services

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Sie möchten mehr wissen? Dann finden Sie hier sicherlich die richtigen Informationen. Egal, ob Sie mit uns in Kontakt treten möchten, Fragen zur Plattform haben oder wissen möchten, was die Presse über uns schreibt.

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Um Ihre Anfrage rechtskonform bearbeiten zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DSGVO), die uns gestattet, Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten und zu speichern.

Bitte beachten Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung.

Mit Klick auf den Button „Nachricht absenden“ willigen Sie in die darin beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten ein.

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FAQ

Beteiligungsplattform

Wozu dient das Online-Portal?

Die Internet-Dienstleistungsplattform gem. § 2a VermAnlG dient zur Zeichnung der Nachrangdarlehen. Die Plattform ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung und Verwaltung Ihrer Beteiligungen. Es bietet folgende Services:

  • Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt (siehe "Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?")
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Zinsausschüttungen
  • Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen

Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zugewiesen. Änderungen wichtiger Stammdaten (z. B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie direkt bequem über Ihren individuellen Zugang auf der Online-Plattform selbst durchführen.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Welcher Registrierungstyp bin ich?

Während der Registrierung auf unserem Online-Portal ist die Angabe eines Registrierungstyps notwendig:

  • Wenn Sie eine Privatperson sind, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Privatperson (natürliche Person) aus.
  • Wenn Sie ein Unternehmen oder einen Verein vertreten, z. B. als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand, wählen Sie bitte den Registrierungstyp Juristische Person bzw. Verein aus.

 

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für Werbung verwendet, sondern nur um Ihre Beteiligung zu verwalten und Ihnen Informationen dazu zuzusenden.

Was ist Crowdinvesting?

Crowdinvesting setzt sich zusammen aus den englischen Worten Crowd (Menschenmenge) und Investing (investieren). Beim Crowdinvesting schließen sich viele Investoren über eine Plattform zusammen, um gemeinsam ein Projekt zu finanzieren und eine Rendite zu erzielen. Auf diese Weise können Sie auch als Kleinanleger in große Projekte investieren, für die das Mindestinvestment normalerweise bei rund 100.000 Euro und mehr liegt.

Was kostet mich die Nutzung des Beteiligungsportals?

Ihnen als Anleger*in entstehen keinerlei Kosten. Die Registrierung und die Darlehensvergabe sind für Sie kostenfrei.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.

Welches Ziel verfolgt die Ökostrom Saar GmbH mit Bürgerbeteiligungen?

Die Ökostrom Saar GmbH möchte, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Ausbau an erneuerbaren Erzeugungsanlagen durchführen. Durch die Bürgerbeteiligung ermöglicht die Ökostrom Saar GmbH den Bürger:innen vor Ort, sich an den regionalen Projekten und somit an den Chancen der Energiewende zu beteiligen.

Investitionsprozess

Wo werden meine Daten gespeichert?

Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite.

Wie kann ich an der Bürgerbeteiligung teilnehmen?

1. Melden Sie sich auf unserer Plattform an

Klicken Sie auf „Jetzt zeichnen“ und geben Sie anschließend einen Benutzernamen und Ihre E-Mail-Adresse an. Danach tippen Sie den angezeigten Sicherheitscode ein und klicken auf „Registrieren“. Kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail mit Link und Freischaltungscode.

2. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten

Der Link in der E-Mail mit dem Freischaltungscode bringt Sie auf Ihre persönliche Seite. Ändern Sie hier über den entsprechenden Button Ihr Kennwort und vervollständigen Sie danach Ihre persönlichen Daten. Zum Sichern der Daten klicken Sie auf „Speichern“.

3. Schließen Sie Ihre Beteiligung ab

Überweisen Sie die gewünschte Summe, sobald Ihr Vertrag bestätigt wurde.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um investieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z. B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Wie sicher sind meine Daten?

Bürgerbeteiligung mit Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung der Darlehen. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart Ihnen auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir stellen höhere Ansprüche an die Sicherheit: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens eine Zahl, mindestens ein Sonderzeichen und mindestens einen Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum verschlüsseln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Das heißt, Ihre Daten sind bei uns gut aufgehoben.

Nachrangdarlehen

Habe ich als Darlehensgeber Mitbestimmungsrechte?

Nein. Die Nachrangdarlehen gewähren keine Mitgliedschaftsrechte. Insbesondere gewähren sie keine Mitwirkungs-, Information- und Stimmrechte bei der Darlehensnehmerin.

Wie erfolgt die Rückzahlung meines Nachrangdarlehens?

Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß dem Darlehensvertrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Dieses finden Sie in Ihrem Online-Zugang unter "Meine Beteiligung" und "Persönlichen Daten". Eine Änderung der Bankverbindung ist bis zehn Tage vor Fälligkeit des Darlehens möglich.

Bei Finanzgeschäften erhält häufig jede Partei einen Originalvertrag. Warum sieht die Online-Plattform nur ein unterschriebenes Original vor?

Ein Vertrag kommt nach § 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme zustande. Der von Ihnen unterschriebene Darlehensvertrag gilt als Ihr Angebot an den Emittenten.

Durch die Gegenzeichnung wird dieses Angebot angenommen. Mit dem Einstellen des gegengezeichneten Vertrages in den geschützten Kundenbereich informieren wir Sie mittels E-Mail-Benachrichtigung über die Vertragsannahme. Damit ist der Vertrag wirksam geschlossen und für beide Seiten bindend.

Sie können das von uns in Ihrem geschützten Onlinebereich eingestellte Dokument einsehen und herunterladen bzw. ausdrucken.

Ist das Beteiligungsvolumen begrenzt und was passiert bei einer Überzeichnung?

Das jeweilige Beteiligungsvolumen entnehmen Sie bitte der Seite des jeweiligen Beteiligungangebotes. Bei Überzeichnung behält sich die Darlehensnehmerin vor, die überschüssigen Darlehensanträge abzulehnen.

Warum muss ich im Beteiligungsprozess Angaben zur Angemessenheit und zum Einkommen bzw. Vermögen machen?

Wir sind gesetzlich verpflichtet, diese Angaben von jedem Anleger einzuholen.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter "Meine Beteiligung und "Persönliche Daten" auf der Beteiligungsplattform angegeben haben.

Welche Seiten der Vertragsunterlagen bleiben bei mir? Welche schicke ich an den Nachrangdarlehensnehmer?

Die Zeichnung erfolgt papierlos. Über die Online-Plattform können Kapitalanleger die Produkte vollständig online zeichnen und verwalten. Damit ist der Vertrag wirksam geschlossen und für beide Seiten bindend. Es muss kein ausgedrucktes Exemplar an uns geschickt werden. Sie können die von uns in Ihrem geschützten Onlinebereich eingestellten Dokumente einsehen und herunterladen bzw. ausdrucken.

Kann ich selbstständig Änderungen im Darlehensvertrag vornehmen?

Nein. Nur unveränderte Vertragsunterlagen können berücksichtigt werden. Nehmen Sie keine Veränderugen, Streichungen oder Ergänzugnen im Vertrag vor.

Was muss ich beim Ausfüllen der Vertragsunterlagen beachten?

Folgen Sie bitte den Anweisungen auf Ihrem Bildschirm. Mit der Registrierung geben Sie die notwendigen Daten für die Vertragserstellung an.

Können sich auch Unternehmen beteiligen?

Wenn Sie ein Unternehmen oder einen Verein vertreten, z. B. als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstand, wählen Sie während der Registrierung bitte den Registrierungstyp Juristische Person bzw. Verein aus.

Generell sind natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind, und juristische Personen zur Zeichnung der Angebote berechtigt, sofern Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben.

Wie zahle ich den Nachrangdarlehensbetrag ein?

Der Nachrangdarlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Das Zielkonto wird Ihnen von der Darlehensnehmerin mitgeteilt.

Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Durch weitreichende Änderungen im Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) müssen ab 2023 Kapitalertragssteuer sowie Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vom Emittenten (von uns) einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt werden. Mit der Auszahlung der Zinsen wird Ihnen eine entsprechende Zinsbescheinigung über das Portal zur Verfügung gestellt. Eine Steuerbescheinigung erhalten Sie dann von uns am Anfang des folgenden Jahres. Aus organisatorischen Gründen können wir keine Freistellungsaufträge entgegennehmen.

Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Darlehensnehmerin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Die Darlehensnehmerin ist zwar bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen, jedoch sind derartige Bürgerbeteiligungsmodelle erfahrungsgemäß binnen kurzer Zeit vergriffen. Nicht jeder, der sich beteiligen möchte, kann garantiert auch einen Beteiligungsbetrag zugewiesen bekommen.

Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?

Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, nach Vertragsabschluss den Nachrangdarlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrags haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen der Anschrift oder der Kontoverbindung, unverzüglich in das Online-Darlehensverwaltungsportal einzugeben.

Namensänderungen müssen, inkl. eines Nachweises, schriftlich mitgeteilt werden und werden dann vom Plattformbetreiber im Online-Zugang geändert.

Ab wann und in welcher Höhe kann ich der Darlehensnehmerin ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt gewähren?

Die Details des Nachrangdarlehensvertrags entnehmen Sie bitte der Seite des jeweiligen Beteiligungangebotes. Dort finden Sie ausführliche Informationen.

Wer kann ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt gewähren?

Natürliche und juristische Personen sind zur Zeichnung der Angebote berechtigt.

Werden Sicherheiten gegeben?

Nein. Es werden keine Sicherheiten gegeben.

Was passiert im Todesfall?

Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf den oder die Erben über. In diesem Fall ist die Erbenstellung vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen.

Bestehen Risiken bei einem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?

Der Darlehensgeber tritt durch die im Nachrangdarlehen enthaltene qualifizierte Rangrücktrittsklausel mit seiner Forderung auf Rückzahlung und Verzinsung hinter die Ansprüche der anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin (Gesellschaft) zurück, und zwar gem. § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO bezeichneten Forderungen anderer Gläubiger der Darlehensnehmerin. Dies bedeutet, dass der Darlehensgeber im Insolvenzfall und im Falle der Liquidation erst nach allen anderen Gläubigern der Darlehensnehmerin befriedigt wird. Forderungen aus dem Nachrangdarlehensvertrag können nur aus künftigen Gewinnen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Darlehensnehmerin übersteigenden freien Vermögen beglichen werden. Die Ansprüche auf Rückzahlung sowie auf Verzinsung können auch nicht geltend gemacht werden, solange und soweit hierdurch die Insolvenz der Darlehensnehmerin herbeigeführt werden würde.

Die Gewährung des Nachrangdarlehens stellt in rechtlicher Hinsicht keine unternehmerische Beteiligung dar. Sie ist allerdings bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise einer unternehmerischen Beteiligung gleichzusetzen. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals.

Hinsichtlich der Risiken im Übrigen wird auf die Angaben im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) verwiesen, das von jedem Darlehensgeber vor der Investitionsentscheidung gelesen werden muss.

 

Kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?

Insoweit wird auf die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag verwiesen.

Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?

Bei einem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt ist der Anspruch des Darlehensgebers auf Verzinsung und Rückzahlung im Sinne des §39 Abs. 2 InsO nachrangig zu den Ansprüchen der anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass Ansprüche auf Verzinsung und Rückzahlung nicht geltend gemacht werden können, solange und soweit hierdurch ein Grund für die Insolvenz der Darlehensnehmerin herbeigeführt würde. Im Fall der Insolvenz und im Fall der Liquidation der Darlehensnehmerin treten die Forderungen des Darlehensgebers im Rang hinter die Forderungen der anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin gemäß § 39 Abs. 2 InsO zurück.

Das Nachrangdarlehen stellt in rechtlicher Hinsicht keine unternehmerische Beteiligung da, ist aber bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise mit einer unternehmerischen Beteiligung vergleichbar, bei der das Risiko des Totalverlusts besteht.

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Vertragsparteien folgende Verpflichtungen:

Der Darlehensgeber (Anleger) schuldet die fristgerechte Zahlung des vereinbarten Nachrangdarlehensbetrags.

Die Darlehensnehmerin ist zur laufenden Verzinsung und Rückzahlung nach Laufzeitende verpflichtet.

Was passiert, wenn ich zu wenig oder zu viel einzahle?

Sofern nicht vor Ende der Einzahlungsfrist der vereinbarte Betrag eingezahlt wird, erlischt die Reservierung und die Darlehensnehmerin behält sich vor, vom Darlehensvertrag zurückzutreten. Sollte ein Betrag größer als der im Darlehensvertrag angegebene Betrag überwiesen worden sein, so überweist die Darlehensnehmerin den überschüssigen Betrag an das Auftraggeberkonto der Überweisung zurück.

Kann ich den bereits eingetragenen Nachrangdarlehensbetrag ändern?

Eine nachträgliche Änderung des Nachrangdarlehensbetrags ist nicht möglich. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

Wer ist zur Zeichnung der Bürgerbeteiligung berechtigt?

Generell sind natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind, und juristische Personen zur Zeichnung der Angebote berechtigt, sofern Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben.

Können Minderjährige zeichnen?

Nein. Generell sind natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind, und juristische Personen zur Zeichnung der Angebote berechtigt. Minderjährige sind nicht berechtigt zu zeichnen.

Erhalte ich bei Zeichnung eine Spendenquittung?

Nein. Sie beteiligen sich an einem Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnoptimierung. Ein Unternehmen ist im Vergleich zu gemeinnützigen Organisationen nicht berechtigt, Spenden einzuwerben und Spendenquittungen auszustellen.

Was ist der Frühzeichnerbonus und bis wann kann ich diesen bekommen?

Investoren/Anleger, die das Nachrangdarlehen innerhalb der ersten 30 Tage ab Emissionsstart zeichnen (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseinganges des vollständigen Darlehensbetrages) erhalten zusätzlich auf ihren geleistete Darlehensbetrag eine Gutschrift von 2 % bezogen auf ihren gezeichneten Darlehensbetrag. Beteiligungsangebote, bei denen der Frühzeichnerbonus gilt, sind gekennzeichnet.

Kann ich mehrere Darlehensverträge zeichnen?

Ja. Sie können mehrere Verträge zeichnen, jedoch insgesamt höchstens 10.000 €.

Presse

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